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   BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55   

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BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55 (https://dejure.org/1955,67)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1955 - IV C 74.55 (https://dejure.org/1955,67)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1955 - IV C 74.55 (https://dejure.org/1955,67)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 335
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1955 - IV C 158.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55
    Da alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen sind, insbesondere Akten der Sozialversicherung und dergleichen (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juli 1955 - IV C 158.54 - RLA 1955, 315), ist zu gehöriger Aufklärung auch das Heranziehen der LVA-Akte und der Arbeitsamtsvorgänge geboten, in denen sich ebenfalls ärztliche Gutachten befinden werden.
  • BVerwG, 25.03.1954 - III A 284.53
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55
    Zum Soforthilferecht hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urteile des III. Senats - III A 284.53 - vom 25. März 1954 und des erkennenden Senats - IV A 169.53 - vom 11. März 1955) zu § 35 Abs. 1 Nr. 2 SHG, dem der den § 261 Abs. 1 Nr. 2 LAG näher ausführende § 267 LAG entspricht, entschieden, ein nur auf Kosten der Gesundheit mit nicht zumutbaren Opfern erworbenes Arbeitseinkommen habe bei Prüfung der Hilfsbedürftigkeit außer Betracht zu bleiben.
  • BVerwG, 11.03.1955 - IV A 169.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55
    Zum Soforthilferecht hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urteile des III. Senats - III A 284.53 - vom 25. März 1954 und des erkennenden Senats - IV A 169.53 - vom 11. März 1955) zu § 35 Abs. 1 Nr. 2 SHG, dem der den § 261 Abs. 1 Nr. 2 LAG näher ausführende § 267 LAG entspricht, entschieden, ein nur auf Kosten der Gesundheit mit nicht zumutbaren Opfern erworbenes Arbeitseinkommen habe bei Prüfung der Hilfsbedürftigkeit außer Betracht zu bleiben.
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 2.65

    Umwandlung eines Darlehens in eine Hauptentschädigung - Gleichzeitiger Antrag auf

    Dies ergab sich aber nicht erst aus der mit dem Urteil des IV. Senats vom 18. November 1955 (BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]) beginnenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Vorschrift des Lastenausgleichsgesetzes, sondern wie dort näher ausgeführt, bereits aus § 35 Abs. 1 Nr. 2 SHG.

    Dies hat der III. Senat in seinem in BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55] in Bezug genommenen Urteil vom 25. März 1954 - BVerwG III A 284.53 - (Buchholz BVerwG 427.1, § 35 SHG Nr. 5) unter Darlegung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen zur Sozialgesetzgebung in den vorangegangenen 50 Jahren entwickelt.

    Daraus folgt, daß der IV. Senat durch seine Entscheidung vom 18. November 1955 (a.a.O.) nicht etwa plötzlich und unerwartet Raubbaueinkünfte für nicht anrechenbar erklärt hat, sondern daß sich nach Rechtsprechung und Gesetzgebung der letzten ca. 60 Jahre diese Auffassung wie ein roter Faden durch des gesamte Sozialrecht gezogen hat.

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren -

    Arbeitsverdienst eines Mitgliedes der Familieneinheit ist, soweit er nur unter Raubbau an der Gesundheit erzielt wird, bei der Unterhaltshilfe nicht anzurechnen (Bestätigung von BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]).

    Schon in dem grundsätzlichen, später noch ausgebauten Raubbau-Urteil BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55] ist in Leitsatz 3 ausdrücklich - wie es bei dem engen Zusammenhang zwischen Einkommenshöchstbetrag (§ 267 LAG) und Anrechnung (§ 270 LAG) ohnehin naheliegt - ausgesprochen, daß Raubbau-Arbeitsverdienst nicht nur bei der Errechnungdes Einkommenshöchstbetrages ausscheidet, sondern auch nicht anzurechnen ist.

  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74

    Hilfeempfänger - Raubbau an Gesundheit - Bemessung der Sozialhilfe -

    Der Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Lastenausgleichsgesetz (vgl. BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]) trägt diese Auffassung aus zwei Gründen nicht.
  • BVerwG, 18.12.1961 - IV B 162.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die Entscheidung des III. Senatsvom 29. September 1959 - BVerwG III C 133.58 - (IFLA 60, 74), daß unter Raubbau an der Gesundheit verdientes Arbeitseinkommen bei der Beurteilung, ob sich die Schädigung noch auswirkt, außer Betracht zu bleiben hat und bei der Errechnung des anrechenbaren Einkommens nicht anzusetzen ist, kann ebenso wie die zu dem gleichen Ergebnis kommende Entscheidung des beschließenden Senatsvom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 - (BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]) für diese Sache deswegen nicht herangezogen werden, weil jene Entscheidungen ausschließlich in Unterhaltshilfesachen getroffen worden sind und in Ausschließungsverfahren - wie bereits dargetan - der Ausschließungstatbestand bei unrichtigen Angaben auch dann verwirklicht ist, wenn die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts zu einem dem Betroffenen günstigeren Ergebnis hätte gelangen können oder müssen.
  • BVerwG, 02.12.1964 - IV C 139.64

    Lastenausgleichsrechtliche Berücksichtigung von unter Raubbau an der Gesundheit

    Der vom Bundesverwaltungsgericht (insbesondere BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55], ferner außer in den vom Verwaltungsgericht aufgezählten Entscheidungen noch im Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 17.60 -) entwickelte Gedanke, daß Arbeitsverdienst, der unter Raubbau an der Gesundheit erzielt worden ist, lastenausgleichsrechtlich ausscheidet, war zu der Frage ausgesprochen worden, ob dies der Einweisung in die Kriegsschadenrente entgegensteht.
  • BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56

    Rechtsmittel

    Hierzu erscheinen noch Erörterungen erforderlich, insbesondere auch zu der Frage, ob der Kläger etwa nur unter Raubbau an seiner Gesundheit nach dem Kriege wieder erwerbstätig geworden ist, was er im Laufe des Verfahrens behauptet hat (vgl. dazu u.a. BVerwG IV C 74.55 in BVerwGE 2 S. 335).
  • BVerwG, 28.10.1964 - IV C 89.64

    Erneute sachlich-rechtliche Nachprüfung eines wiederholten Verwaltungsaktes -

    Es genügt, wenn ein kranker Mensch durch Überanstrengung Arbeit geleistet hat, die er bei normaler Anstrengung nicht hätte leisten können (BVerwG IV C 74.55 in BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]).
  • BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63

    Ausschluss von der Feststellung eines Vertreibungsschadens an Hausrat -

    In dem zukünftigen Revisionsverfahren wird der Senat darüber hinaus noch die Frage von grundsatzlicher Bedeutung klären kennen, ob der Leitsatz seinesUrteils vom 16. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 - (BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]), daß nur unter Raubbau an der Gesundheit verdientes Arbeitseinkommen bei der Errechnung des sogenannten Einkommenshöchstbetrages ausscheide und nicht auf die Unterhaltshilfe anzurechnen sei, such für nicht von dem Unterhaltshilfeempfänger selbst, sondern von einem anderen Mitglied der Familiengeineinschaft unter Raubbau verdientes Arbeitseinkommen gilt.
  • BVerwG, 01.12.1960 - III C 25.59

    Rechtsmittel

    Sollte die Aufklärung dieser Frage - abgesehen von der Prüfung der übrigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Kriegsschadenrente - nicht bereits zur Bejahung eines eigenen Existenzverlustes der Klägerin führen, so wird zu prüfen sein, ob der Ehemann das nach der Vertreibung erzielte Einkommen nur unter Raubbau an seiner Gesundheit erreichen konnte (vgl. Urteil vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 § 261 LAG Nr. 29, BVerwGE 2, 335]) und ob es sich überhaupt um eine nachhaltige Tätigkeit des Ehemannes gehandelt hat.
  • BVerwG, 18.09.1959 - IV C 86.59

    Rechtsmittel

    Es ist nicht ausgeschlossen, daß er trotz objektiver Erwerbsunfähigkeit noch unter Raubbau an seiner Gesundheit Arbeit leisten wollte (vgl. hierzu das grundlegendeUrteil des erkennenden Senats vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 = BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]).
  • BVerwG, 27.11.1958 - III C 59.57

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Kriegsschadenrente - Anforderungen an die

  • BVerwG, 10.02.1956 - IV C 115.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1962 - IV B 141.62

    Anrechnungsfähige Einkünfte unter Überforderung der Gesundheit - "Besondere

  • BVerwG, 20.12.1961 - III B 109.60

    Bestimmung der Anforderungen an eine Annahme der Erwerbsunfähigkeit eines

  • BVerwG, 10.05.1961 - IV C 17.60

    Unterhaltshilfe wegen Erwerbsunfähigkeit - Wiedereröffnung der Antragsfrist bei

  • BVerwG, 16.01.1959 - IV C 406.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.10.1958 - IV B 93.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.05.1958 - IV B 90.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.07.1956 - IV B 104.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.05.1958 - III B 96.57
  • BVerwG, 04.02.1958 - IV B 304.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.05.1957 - III C 87.57

    Vermutung des Verlustes der Existenzgrundlage im Falle der Vertreibung -

  • BVerwG, 11.01.1957 - IV B 27.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.07.1959 - IV C 393.58

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1956 - IV C 074.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,3729
BVerwG, 06.03.1956 - IV C 074.55 (https://dejure.org/1956,3729)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1956 - IV C 074.55 (https://dejure.org/1956,3729)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1956 - IV C 074.55 (https://dejure.org/1956,3729)
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